Im Rahmen der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Krebsregistergesetzes kritisierte die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, dass die Landesregierung nicht einen Verbesserungsvorschlag der Anhörung in den Gesetzesentwurf integriert habe.
Sommer sagte in der Plenardebatte am Mittwochabend in Wiesbaden: „Unsere Kritikpunkte bei Einbringungen wurden in der Anhörung bestätigt: Die Meldungen an das Krebsregister sind sehr bürokratisch. Durch die Meldung des Basisdatensatzes mit Diagnose, Therapie, Follow-Up-Daten etc. und damit verbundenen Verwaltungsarbeit entsteht ein zusätzlicher Mehraufwand in den Personal- und Sachkosten. Die Unterfinanzierung ist dauerhaft nicht hinnehmbar. Wenn das Land Hessen ein vollständiges, flächendeckendes und vor allem aussagekräftiges Krebsregister haben will, muss es dies auch kostendeckend finanzieren, damit Kliniken die Meldungen konsequent tätigen.“
Derzeit würden nicht alle Meldungen getätigt, da der zusätzliche Mehraufwand nicht vergütet werde. Nur ein Drittel der Kosten werde abgedeckt, so dass es für viele Stellen nicht leistbar sei, Daten weiterzuleiten. Sommer forderte daher eine auskömmliche Finanzierung für zusätzlichen Personal- und Sachaufwand.
Darüber hinaus sei es der SPD ein Anliegen, noch einmal auf die Verarbeitung der Daten und die Rechte an ihnen einzugehen. In der Anhörung hätten die Patientenvertreter deutlich gemacht, dass die Widerspruchsrechte besser erläutert werden und mehr Bedenkzeit zur Freigabe der Daten gewährt werden müsse.