Al-Wazirs Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist nahezu wirkungslos

Bild: Angelika Aschenbach

Stolz hatte Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir Anfang Juni eine neue Verordnung präsentiert, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den 31 hessischen Gemeinden, in denen auch die Mietpreisbremse gilt, nun unter einem Genehmigungsvorbehalt der Kommunen steht. Nach Meinung des Ministers werde mit diesem Instrument der Zweckentfremdung von Wohnraum die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Die SPD hatte zuvor einen Gesetzentwurf zum Verbot von Wohnraumzweckentfremdung eingebracht, war aber am Widerstand der Regierungskoalition gescheitert, die ein solches Gesetz für überflüssig erachtet hatte.

Voraussetzung für den Genehmigungsvorbehalt ist, dass die Mietwohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt. Dies hatte die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag zum Anlass für eine kleine Anfrage an die Landesregierung genommen, in der sie gefragt hat, wo überhaupt Milieuschutzsatzungen in Hessen erlassen worden sind. Die nun vorliegende Antwort kritisierte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth, als einen ‚Hauch von nichts‘. Von den 31 Städten mit Mietpreisbremse gebe es nach Kenntnisstand der Landesregierung lediglich in Frankfurt und Kassel Milieuschutzsatzungen. Weitere Details lieferte die Landesregierung auf die Fragen der Sozialdemokraten nicht. „Hierfür seien umfangreiche Abfragen erforderlich, die im Rahmen der für die Beantwortung von kleinen Anfragen eingeräumten Frist nicht möglich seien,“ heißt es in der Antwort. „Wenn die Landesregierung kaum Wissen über die Voraussetzungen für die Wirksamkeit ihrer Verordnung hat, weshalb hat sie die Verordnung dann überhaupt erlassen“, kritisiert Barth. Nach dem Wissensstand der Landesregierung zu urteilen, handele es sich wohl eher um einen Schuss ins Blaue.

„In Kassel gibt es nach Angaben der städtischen Website lediglich eine einzige Erhaltungssatzung für einen Bereich im Stadtteil Bad Wilhelmshöhe. In Frankfurt gibt es immerhin 15 Milieuschutzsatzungen, die insgesamt ein Areal von etwa 660 Hektar umfassen. Bei einem Stadtgebiet von knapp 250 Quadratkilometern sind das aber weniger als 3%. Bei dieser geringen Reichweite von einem wirkungsvollen Instrument zu sprechen, ist eine Frechheit“, so Barth. Milieuschutzsatzungen zu erstellen sei zudem äußerst komplex, da zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen seien, um eine Rechtssicherheit zu erreichen. Wie die Beantwortung der kleinen Anfrage nun zahlenmäßig bewiesen habe, sei der Genehmigungsvorbehalt ein zahnloser Tiger. „Gerade jetzt wo viele Menschen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedroht sind, wird bezahlbarer Wohnraum mehr denn je benötigt. Es wird Zeit, dass die Koalition endlich einsieht, dass sie an einem wie von uns vorgeschlagenem Gesetz nicht vorbeikommt, wenn sie den Auswüchsen auf den Wohnungsmärkten in Städten wirkungsvoll begegnen will,“ sagte Barth. Die Hoffnung des Ministers, dass die derzeitig schwelende Pandemie die Situation auf dem Wohnungsmarkt beruhigen würde, habe zudem ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am vergangenen Wochenende zerschlagen. Darin sei nachzulesen gewesen, dass der Hunger von beispielsweise chinesischen Investoren nach Immobilien in Großstädten wie Frankfurt trotz der Corona-Pandemie nach wie vor ungebrochen sei und durch die Krise eher noch wachsen würde.