Chance auf eine verbesserte Praxis

Bild: Angelika Aschenbach

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke hatte die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht. Dazu erklärte der flucht- und asylpolitische Sprecher, Frank-Tilo Becher:

„Die schwarzgrüne Landesregierung hat die Chance, mit einer Änderung des Landesaufnahmegesetzes, die Praxis bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen weiter zu entwickeln und vor allem zu verbessern. Mit unserem Änderungsantrag würden wichtige Mindeststandards bei der Unterbringung von Geflüchteten und eine Deckelung von Gebühren für Selbstzahler eingeführt.“ Damit die kommunale Ebene bei einer Gebührendeckelung nicht auf realen Kosten sitzen bleiben würde, habe der Antrag darüber hinaus eine Erstattung vorgesehen, führte Becher aus. „Die Einführung der von uns geforderten Mindeststandards sind übrigens längst überfällig: Sie sind schon in der seit 2016 bestehenden Leitlinien des Bundes enthalten und warten noch immer auf ihre Umsetzung in Hessen“, machte Becher deutlich und kündigte eine Dritte Lesung des Gesetzes an.

Der Antrag schlägt außerdem die Einführung einer Beschwerdestelle bei der Fachaufsicht vor, um etwa bei der Auflösung des Wohnverhältnisses einen klaren Verfahrensweg anzubieten. Becher zeigte sich enttäuscht, dass nicht einmal die Hinweise der Anzuhörenden, wie beispielsweise der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V., von der Landesregierung bislang aufgenommen wurden. Becher erhofft sich, dass die weitere Beratung sachlich und fachlich geführt werde und man die Chance auf eine qualitative Weiterentwicklung des Landesaufnahmegesetzes nicht verstreichen lasse.